Schulordnung

VS Siebenhirten

offene Volksschule

Akaziengasse 52 – 54
1230 Wien
Tel.: 01/699 19 37
Fax: 01/699 38 45
e-mail: vs23akaz052k@m56ssr.wien.at
web: www.vs-siebenhirten.at

Schulordnung

Unsere Schulordnung soll die Grundlage für  ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein.
Das funktioniert aber nur, wenn du bestimmte Regeln einhältst und bereit bist, dich in diese Gemeinschaft einzufügen.
Es ist uns wichtig, dass die Schule einen guten Ruf hat, und zu ihm tragen nicht nur deine Leistungen bei, sondern auch besonders dein Verhalten innerhalb und außerhalb der Schulgemeinschaft, z.B. vor dem Schulhaus und am Schulweg.
Alle Schüler und Eltern erhalten diese Regeln und verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, sie jederzeit zu beachten und im Konfliktfall die Pädagogen bei der Durchsetzung zu unterstützen.

1.    Höflichkeit

Ich komme pünktlich, ab 7 Uhr 45, allerspätestens sitze ich um 8 Uhr in meiner Klasse.
Ich grüße alle Personen im Schulhaus freundlich.
Ich bin hilfsbereit und nehme auf meine MitschülerInnen Rücksicht.
Ich beleidige oder beschimpfe andere Kinder nicht.
Miteinander reden ist die Lösung für Konflikte und Streit.

2.    Verhalten im Schulhaus

Ich gehe durch das Schulhaus und laufe nicht.
Im Schulhaus trage ich Hausschuhe.
Die Toilette hinterlasse ich sauber.
Ich bin für die Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus mitverantwortlich.
Ich gehe mit allen Materialien, die der Schule gehören, sorgfältig um.

3.    Verhalten im Unterricht

Ich halte meinen Arbeitsplatz sauber und räume immer auf.
Ich halte mich an die vereinbarten Klassenregeln.
Während des Unterrichts verhalte ich mich so, dass ich niemanden störe.
Ich gehe mit Lernmaterialien und Spielen sorgsam um.
Ich bringe jeden Tag die notwendigen Hefte, Bücher und Arbeitsmaterialien mit. Sollte ich etwas verlieren, muss ich es sogleich nachkaufen.
Das Handy muss während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein – Handyverbot!

4.    Verhalten in der Pause

Rennen, Stoßen und Raufen ist verboten!
Meinen Müll werfe ich in den Abfalleimer.
Im Garten achte ich auf alle Pflanzen, sodass sie in Ruhe wachsen können.

5.    Wir Eltern

Wir schicken bzw. bringen unsere Kinder gesund, rechtzeitig und ausgeschlafen laut Stundenplan ab 7 Uhr 45 in die Schule, allerspätestens 8 Uhr.
Bei Fernbleiben unseres Kindes verständigen wir die Schule und bringen eine schriftliche Entschuldigung.
Turnentschuldigungen werden nur schriftlich anerkannt.  Sollte unser Kind am Turn – oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen dürfen, verbleibt es bis Unterrichtsschluss in der Schule.
In der Zeit von 7 Uhr 45 bis 8 Uhr sind nur dringende und kurze Elterngespräche möglich. Für ausführliche Gespräche bitten wir um einen Gesprächstermin.
Wir schicken unsere Kinder ungeschminkt  und mit kindgerechter, zweckmäßiger Kleidung zum Unterricht.
Wir achten darauf, dass unsere Kinder zu Hause ausreichend frühstücken und geben ihnen eine gesunde Jause für die Pause mit.
Dinge, die Kindern verboten sind (Waffen, Feuerzeug,…) und Getränke in Glasflaschen sind in der Schule generell untersagt. Wir schauen täglich in die Schultasche unseres Kindes.
Wir wissen, dass Hausübungen verpflichtend sind.
Wir sind uns dessen bewusst, dass die Schulwegverantwortung bei uns Eltern liegt.
Wir kontrollieren das Mitteilungsheft täglich und nehmen die Mitteilungen darin durch unsere Unterschrift zur Kenntnis.
Wir halten uns an Abgabetermine wie z.B. für Geldbeträge, Impfpässe,…
Zusätzliche freie Tage können in extremen Ausnahmefällen nur nach Absprache mit der Direktion und den PädagogInnen genehmigt werden (in Österreich: Allgemeine Schulpflicht!)

Wir vermitteln den Kindern ein positives Bild der Schule und  arbeiten gemeinsam mit den PädagogInnen zum Wohle unserer Kinder.
Wir sind uns dessen bewusst, dass die Erziehung unserer Kinder hauptsächlich in unserem elterlichen Verantwortungsbereich liegt, und die Schule diese Aufgabe nur unterstützend wahrnehmen kann.
Wir treten mit der Klassenlehrerin in Kontakt, wenn die Kinder mit privaten Problemen konfrontiert sind, die auf das Verhalten oder den Schulerfolg einen Einfluss haben können.
Wir sind uns der Vorbildwirkung für unsere Kinder bewusst.

Gefährdet ein Schüler / eine Schülerin durch sein / ihr Verhalten die MitschülerInnen, andere oder sich selbst, kann er / sie von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden. Während dieser Zeit muss jedoch der Unterricht in einer anderen Klasse besucht werden.